3. Amtliches


Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt

  • Innert zwei Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt gemeldet werden
  • Erforderlich für die Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung
  • Falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein eingereicht
  • In der Regel wird die Familie hier durch das Bestattungsunternehmen unterstützt, welches die Meldung macht

Meldung beim zuständigen Bestattungs-/Erbschaftsamt

  • Nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden
  • Auch diese Meldung wird den Angehörigen in der Regel durch das Bestatungsunternehmen abgenommen