Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt
- Innert zwei Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt gemeldet werden
- Erforderlich für die Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung
- Falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein eingereicht
- In der Regel wird die Familie hier durch das Bestattungsunternehmen unterstützt, welches die Meldung macht
Meldung beim zuständigen Bestattungs-/Erbschaftsamt
- Nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden
- Auch diese Meldung wird den Angehörigen in der Regel durch das Bestatungsunternehmen abgenommen