1. Arzt/ Rettungsdienst benachrichtigen


Bei einem Todesfall zuhause

  • Benachrichtigen Sie unverzüglich den Hausarzt oder den Rettungsdienst (Notruf 112)
  • Der Arzt/ die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt)
  • In diesem Fall wird die Todesmeldung durch das ausgewählte Bestattungsunternehmen erledigt
  • Andernfalls wird der Arzt/die Ärztin die Polizei aufbieten, und die Todesmeldung wird durch die Polizei erstellt

Bei einem Todesfall im Spital oder im Pflege-, Wohn- oder Altersheim

  • Die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus
  • Das Spital bzw. die Institution stellt die Todesmeldung aus und meldet den Tod ans zuständige Zivilstandsamt

Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt

  • Die Blaulichtroganisationen (Notruf 112) müssen zwingend benachrichtigt werden
  • Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und einen amtlichen Arzt/eine amtliche Ärztin auf
  • In diesem Fall wird die Todesmeldung durch die Polizei erstellt